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Allgemeine Geschäftsbedingungen

*Für jedes Tier (Ausnahme Kleintiere und Katzen) muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Bei Bedarf ist Einsicht zu gestatten.
*Es wird versichert, dass das jeweilige Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Vorgeschriebene Schutzimpfungen sind vorhanden (der Impfass ist dem Dienstleister auszuhändigen).
*Die Tiere sind noch nie negativ aufgefallen.
*Besondere Eigenheiten sind vorab zu melden.
*Tierarztdaten, Anschrift und Telefon des Tierarztes und des Aufenthaltortes des Tierbesitzers sind auszuhändigen.
*Sollte ein Tierarztbesuch unumgänglich sein, werden die notwendigen Kosten für einen Transport sowie die Behandlungskosten vom Tierbesitzer gezahlt.
*Die Zahlung erfolgt in bar, bei Neukunden erfolgt eine Teilzahlung von 50% im Vorwege.
*Bei längerer Abwesenheit des Tierbesitzers (mehr als 5 Tage) erfolgt ebenfalls eine Vorabzahlung von 50% im Vorwege (Deckung von möglichen Tierarztkosten).
*Aufträge können kostenlos bis 5 Tage vor Erbringung der Serviceleistung storniert werden. Bei Nichteinhaltung einer Stornofrist von 48 Stunden werden 50% des Gesamtbetrages berechnet.
*Beendet der Tierbesitzer die Dienstleistung vorzeitig, ist bis dato abzurechnen.
*Haus-/Wohnungsschlüssel sind rechtzeitig vor Beginn der Serviceleistung an den Dienstleister abzugeben.
*Soll eine Abholung des Schlüssels beim Tierbesitzer erfolgen, wird nach km abgerechnet (0,50€ pro Straßenkilometer und Richtung).
*Schlüssel werden vor Zugriff Fremder geschützt.
*Der Schlüssel wird bei Rückkehr des Kunden (Anruf des Kunden) gegen Unterschrift abgegeben.
*Der Dienstleister verpflichtet sich, die Pflege der ihm vertrauten Tiere fachlich korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
*Die Betreuung der Tiere wird in der Regel von Frau Peitschat durchgeführt. Sollte diese einmal verhindert sein, wird die Betreuung von einer anderen versierten Kraft durchgeführt.
*Bei erschwerten Wetterverhältnissen kann die Betreuung und Versorgung der Tiere erst nach Wiederherstellung der Strassenverhältnisse aufgenommen werden.
*Nach Rückkehr des Besitzer aus Urlaub, etc. verpflichtet er sich innerhalb von 24 Stunden mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen.
*Bei Angriffen von Hunden auf dritte Personen haftet der Tierbesitzer laut
§ 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
*Während der Betreuung durch den Dienstleister bleibt der Kunde Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB.


*Für Schäden, die durch das Tier verursacht, bei Krankheit, Unfall oder Tod des Tieres während der Abwesenheit des Kunden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Für Schäden gegenüber anderen, durch den Dienstleister, nicht durch das Tier, ist der Dienstleister über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

 

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